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Was kostet die Organisierte Nachbarschaftshilfe?
Um das Angebot der Nachbarschaftshilfe verlässlich anbieten zu können, wird ein Eigenbetrag erhoben. Die Organisierte Nachbarschaftshilfe bietet ihre Leistungen zu sozialverträglichen Gebühren an. Hilfebedürftige Menschen (Patienten) zahlen Gebühren an die Träger dieses Dienstes vor Ort.
Im Einzelfall werden Kosten durch öffentliche Sozialhilfeträger übernommen. Eine Kostenerstattung durch eine Pflegekasse ist nicht möglich.
Die Höhe der Gebühren legt die jeweilige Nachbarschaftshilfe vor Ort fest, entsprechend den Empfehlungen von Zukunft Familie e.V. .
Unser Fachverband empfiehlt für Einsätze in der Nachbarschaftshilfe eine Kostenerstattung, die max. € 9,25 pro Einsatzstunde umfasst. Mit dieser Kostenerstattung werden anteilmäßig der Verwaltungsaufwand der Träger sowie Aufwandsentschädigungen und Fortbildungsmaßnahmen für die Helferinnen gedeckt.
Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Helferinnen orientiert sich am sachlichen und zeitlichen Aufwand dieser Bürgerinnen für deren Engagement. Dazu zählen der Einsatz der Helferinnen bei pflegebedürftigen Menschen, ihre Fahrzeiten und Fahrtkosten zum Einsatzort, zu Helferinnensitzungen und zu Fortbildungen.
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