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Ihre Familie braucht Hilfe - wie beantragen Sie Familienpflege?
Es gibt viele Gründe, warum eine Familie zeitweise Hilfe im Alltag, bei der Versorgung der Kinder und des Haushalts benötigen kann. Eine akute und schwere Erkrankung, ein Kur- oder Klinikaufenthalt, eine Entbindung, eine Mehrlingsgeburt, mehrfache und überfordernde Belastungen, Tod oder Ausfall eines Elternteils, um nur einige Beispiele zu nennen.
In solchen Fällen können Familien - mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren oder einem behinderten Kind - tatkräftige und qualifizierte Hilfe durch eine Familienpflegerin erhalten. Für diese Unterstützung - oft unter dem Namen Haushaltshilfe bekannt - gibt es in vielen Fällen einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern.
So kommen Sie zur Familienpflege:
| 1. |
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin, wenn Sie Familienpflege (Haushaltshilfe) aufgrund einer Erkrankung oder Rehabilitation benötigen. Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen. Eine ärztliche Verordnung ist nur bei ambulanter Behandlung erforderlich.'
In der ärztlichen Verordnung müssen der Hilfebedarf und der erforderliche Zeitumfang festgehalten werden.
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2. |
Stellen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem Sozialversicherungsträger (Ihrer Krankenkasse)
Überlegen Sie vorher, ob Sie die Hilfe einer Familienpflegekraft benötigen oder einen Zuschuss für eine selbst organisierte Kraft in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten Familienpflege durch einen anerkannten Fachdienst, wenn die Hilfe nicht durch andere Familienangehörige oder Freunde geleistet werden kann.
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3. |
Nehmen Sie Kontakt zum Familienpflegedienst in Ihrer Nähe auf. Hier erhalten Sie bei Bedarf auch gerne Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung.
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4. |
Wenn Sie aus anderen Gründen, z.B. bei mehrfacher Belastung und vorübergehender Überforderung, Hilfe bei der Versorgung von Kindern und Haushalt benötigen, kann dies auch über den öffentlichen Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger beantragt werden. Sie können diese Hilfe dort auch beantragen, wenn Ihr Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) Ihnen keine Unterstützung (mehr) aufgrund von fehlenden Satzungsleistungen gewährt. Der Familienpflegedienst in Ihrer Nähe und die Berater/-innen der Caritas oder Diakonie sind Ihnen bei der Beantragung und Vermittlung der erforderlichen Unterstützung gerne behilflich. |
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