Zukunft Familie e.V.
Fachverband Familienpflege
und Nachbarschaftshilfe
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
   
   Familienpflege /  
   Haushaltshilfe  
 
 
  Überblick
  Leistungen
  Dorfhilfe
  Anspruch
  Beantragung
  Arbeitsweise
  Finanzierung
  Qualifikation

 

Anspruch

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?

Bei nachfolgend aufgeführten Notsituationen oder Problemstellungen können Familien die Hilfeleistungen der Familienpflege (bzw. Haushaltshilfe) erhalten:

     Erkrankung der Mutter oder des Vaters (des haushaltsführenden) Elternteils und stationärer oder   ambulanter Behandlung
  Maßnahmen der Rehabilitation (u.a. bei sogenannten Mütterkuren)
  Risikoschwangerschaften und nach der Geburt
  Mehrlingsgeburten und in bestimmten Fällen bei Frühgeburten
  Trennung der Eltern
  Tod eines Elternteils
  Pflege behinderter oder chronisch kranker Kinder
  Mehrfache Belastung und Überforderung - insbesondere wenn die Versorgung und das   Wohlergehen der Kinder nicht gewährleistet ist.

Familienpflege kommt zum Einsatz, wenn persönliche Hilfenetze, z.B. Verwandte oder Freunde, die Familie nicht oder nicht ausreichend entlasten können.

Die Familienpflegedienste beraten und helfen bei der Abklärung der erforderlichen Hilfen. Sie informieren und vermitteln auch weitere Hilfeangebote für Familien.